



Ein jährliches Bauvolumen von etwa 45 000 privaten und öffentlichen Gebäuden in Bayern will städtebaulich geordnet, umwelt- und landschaftsverträglich, aber auch sicher für Benutzer und Bauherren errichtet sein.
Im Bereich des Städtebaus berät die Bauverwaltung die Städte und Gemeinden durch Fachveranstaltungen und Veröffentlichungen zu aktuellen Themen in der Siedlungsentwicklung wie (inter-)kommunales Flächenmanagement, energieeffizientes Planen und Bauen und die ortsplanerische Bewältigung der Auswirkungen des demographischen Wandels. Besonders modellhafte städtebauliche Projekte mit Beispielcharakter werden fachlich begleitet und finanziell unterstützt.
Mit den rechtlichen Grundlagen des Städtebaus befasst sich dabei das Bauplanungsrecht. Die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften hierfür sind das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung.
Im Bereich Bautechnik steht die Sicherheit der einzelnen baulichen Anlage im Mittelpunkt. Dazu zählen insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Wärmeschutz und Energieeinsparung, Schallschutz, Verkehrssicherheit und barrierefreie Nutzung.
Den rechtlichen Rahmen dafür bildet die Bayerische Bauordnung, die Baugenehmigungsverfahren und Genehmigungsfreistellungsverfahren regelt und dabei die rechtlichen und technischen Standards vorgibt.
Das Straßenrecht bildet die rechtliche Grundlage zur Errichtung und Unterhaltung eines leistungsfähigen Straßennetzes.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, eine Marktüberwachung für harmonisierte Bauprodukte durchzuführen. Sie haben die Öffentlichkeit über das Marktüberwachungsprogramm, die zuständigen Marktüberwachungsbehörden und Maßnahmen im Zusammenhang mit harmonisierten Bauprodukten zu informieren.