


Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 €.
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen. Da die Mittel nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.
Vor Bewilligung der Fördermittel darf mit der Baumaßnahme nicht gegonnen werden.
Die Fördermittel sind beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt zu beantragen. Diese Stellen erteilen auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung behilflich.
Rechtliche Grundlagen |
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| Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz |
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| Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 |
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Information |
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| Merkblatt - Förderung von Eigenwohnraum |
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Antragsvordrucke (Nur zum Ausdrucken) |
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| Antrag - Stabau I d |
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| Einkommenserklärung des Antragstellers bzw. des Mieters - Stabau III a |
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| Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige - Stabau III b |
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| Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehöriger |
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Antragsvordrucke (Zum Ausfüllen am Bildschirm - teilweise mit Selbstrechenfunktion) und Ratenabruf RA 5 |
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| Antrag - Stabau I d |
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| Einkommenserklärung des Antragstellers bzw. des Mieters - Stabau III a |
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| Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige - Stabau III b |
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| Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehöriger |
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| Ratenabruf - RA 5 |
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