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Ehrenamtliche Wahlhelfer

(Mitglieder in Wahlvorständen bei Wahlen und Abstimmungen bei Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen)

Lebendige Demokratie lebt von der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger. Wahlen sind das Fundament unseres demokratischen Staatswesens. Volks- und Bürgerentscheide sind Instrumente der unmittelbaren Demokratie, bei denen die Stimmberechtigten direkt Einfluss nehmen und entscheiden können. Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen, Volksentscheide auf Landesebene und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene) nicht zu gewährleisten. Die Übernahme eines Wahlehrenamts sollte daher für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe sein.

Bei landesweiten Wahlen und Abstimmungen werden etwa zwischen 100.000 und 150.000 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt. Diese sind Mitglieder in den Wahlorganen (Wahlvorstände bzw. Briefwahlvorstände), die in den Gemeinden für jedes Wahllokal gebildet werden. Jeder Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand besteht in der Regel aus fünf bis neun Mitgliedern; hierbei gibt es verschiedene Funktionen (Vorsitzender, Stellvertreter, Schriftführer und sonstige Beisitzer). Aufgabe des Wahlvorstands ist es, die korrekte Durchführung der Abstimmungshandlung und die schnelle Ermittlung der Abstimmungsergebnisse sicherzustellen.

Wer Interesse an der Ausübung des Wahlehrenamts hat, wendet sich bitte rechtzeitig vor einer Abstimmung an seine Gemeinde.


Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unseren Wahlseiten sowie auf der Internetseite des Landeswahlleiters im Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung.

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