Finanzen der Kommunen
Reform des Kommunalen Haushaltsrechts
Das Staatsministerium des Innern gibt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen alljährlich Hinweise zu Fragen der kommunalen Finanzplanung und des Haushaltsvollzugs.
Die Reform des Kommunalen Haushaltsrechts eröffnet den Kommunen neue Möglichkeiten der Verwaltungssteuerung. Mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz, mehr Transparenz und Bürgernähe sind dabei vorrangige Ziele.
Zum Einsatz von Derivaten hat sich das Staatsministerium des Innern mit Schreiben vom 08.11.1995 und 14.09.2009 geäußert.
Zweitwohnungssteuer
Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 22.07.2008 werden Zweitwohnungsinhaber, deren positive Einkünfte im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 € bzw. bei Verheirateten und Lebenspartnern 33.000 € nicht überschritten haben, auf entsprechenden Antrag von der Zweitwohnungssteuer befreit.
Umsatzsteuerliche Behandlung der Verlegung von Hauswasseranschlüssen
Mit Rundschreiben vom 25.06.2009 nimmt das Staatsministerium des Innern Stellung zur Umsetzung der entsprechenden BFH-Rechtsprechung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Wasserversorgung. Als Anlage zu diesem Rundschreiben ist die am gleichen Tag erlassene Verfügung des Landesamtes für Steuern an die Finanzämter beigefügt.
Mustersatzungen
Das Staatsministerium des Innern stellt seine aktuellen Mustersatzungen zu den Themen "Abwasserentsorgung" und "Wasserversorgung" zum Download bereit: