Bayerisches Staatsministerium des Innern

 zum Inhaltsmenüzum Inhaltsbereich
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Wappen

Wahlen

Kommunen

Ausländerrecht

E-Government

Ehrenamt

Weitere Themen

Innere Sicherheit

Polizei

Verkehrssicherheit

Verfassungsschutz

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophen- und Zivilschutz

BOS-Digitalfunk

Staatsbauverwaltung

Themen, Vergabe

Staatlicher Hochbau

Recht, Städtebau, Bautechnik

Wohnen in Bayern

Städtebauförderung

Straßen- und Brückenbau

Aufgaben

Organisation

Geschichte

Aktuelle Meldungen

Archiv

Termine

Fotos

Newsletter-Abonnement

Kontakt

Publikationen

Formulare

Reden

Gesetze

Gesetzentwürfe

Berufe und Stellen

Feedback

Links

Bundestags- und Europawahl

Landtags- und Bezirkswahlen

Gemeinde- und Landkreiswahlen

Volksbegehren und Volksentscheide

Kommunale Zusammenarbeit

Sparkassen

Finanzen

Kommunale Friedhöfe

Daten und Fakten

Themen

Asyl

Daten und Fakten

Verwaltungsvorschriften

Bürgerservice

Behördennetz

Foto-Wettbewerb

Kommunales Ehrenamt

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophenschutz

Sicherheitswacht

Verkehrssicherheit

Wahlhelfer

Stiftungen

Verwaltungsgerichte

Städtebauförderung

Straßenbau Amphibienschutz

Staatswappen

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Personenstandsrecht

Datenschutz

Statistik

Feiertage

Stiftungen

Sponsoring

Gender Mainstreaming

Das Bayerische Sicherheitskonzept

Themen

Prävention

Kriminalstatistik

Organisation

Internationale Zusammenarbeit

Sicherheitstipps

Themen

Unfallstatistik

Verfassungsschutzberichte

Politischer Extremismus

Notruf 112

Ausbildung

Ausstattung

Basis

Kommunikation

Vorsichtsmaßnahmen

Integrierte Leitstellen

Notruf 112

Landrettung

Luftrettung

Berg-, Höhlen- u. Wasserrettung

Weitere Themen

Veröffentlichungen

Katastrophenschutz

Zivilschutz

Aktuelles

Einführung in Bayern

Netzaufbau

Umwelt und Gesundheit

Service

Nutzerbereich BOS

Organisation

Oberste Baubehörde

Zahlen und Fakten

Vergabe-/ Vertragswesen

PPP

Bauen + Demographie

Gebäude+Energie

Landschaftsplanung

Baukultur

Organisation

Baumaßnahmen

Programme und Initiativen

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Straßenrecht

Baurecht

Städtebau

Bautechnik

Marktüberwachung

Gesetze und Vorschriften

Links

Recht Wohnberechtigung

Wohngeld

Förderung

Planung

Experimenteller Wohnungsbau

Zahlen und Fakten

Service

Aufgaben

Programme

Projekte

Vorschriften

Veröffentlichungen

Formulare

Aufgaben

Organisation

Baukultur

BAYSIS

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Pressemitteilungen

Kommunaler Newsletter

 
Start | Inhalt | Kontakt
Start » Bürger und Staat » Kommunen » Sparkassen
Schrift + | -

Sparkassen

Unsere 72 Sparkassen in Bayern, die von den Kommunen (Landkreisen, Städten und Zweckverbänden) getragen werden, sind wirtschaftliche Unternehmen, die im Wettbewerb mit anderen Geldinstituten wie den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken stehen.

Die Sparkassen in Bayern erfüllen einen öffentlichen Auftrag. Als Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge gewährleisten sie die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, mit Finanzdienstleistungen. Sie betreiben rund 3.000 Geschäftsstellen mit etwa 50.000 Bediensteten.
Als Anstalten des öffentlichen Rechts unterliegen die Sparkassen nicht nur der für alle Banken geltenden Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht, sondern auch einer landesrechtlichen Rechtsaufsicht, die von den Bezirksregierungen ausgeübt wird.

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Sparkassen und ihren Kunden gelten - wie ganz allgemein im täglichen Leben - die zivilrechtlichen Bestimmungen. Im Streitfall sind daher die Zivilgerichte (Amtsgericht, Landgericht) zur Entscheidung berufen. Allerdings gibt es beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband eine Schlichtungsstelle, die bereit ist, außergerichtlich zwischen Kunden und Sparkasse zu vermitteln.

Weiterführende Links




Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Bayern

Zur Prüfung der bayerischen Sparkassen, insbesondere zur Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung nach § 340k des Handelsgesetzbuches, besteht innerhalb des Sparkassenverbands Bayern neben der Geschäftsstelle eine Prüfungsstelle. Die Prüfungsstelle hat sich als Abschlussprüfer registrieren lassen und ist an die Berufsgrundsätze nach den für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geltenden Bestimmungen gebunden. Sie hat die für die Prüfung von großen Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen, insbesondere Prüfungsstandards, zu beachten und die Prüfungen unabhängig von Weisungen der Organe des Sparkassenverbands Bayern durchzuführen.

Das Staatsministerium des Innern überwacht gegenüber der Prüfungsstelle die Einhaltung dieser Pflichten. Es kann hierzu Untersuchungen durchführen, dabei auch Dritte heranziehen, und geeignete Maßnahmen anordnen. Erhält es konkrete Hinweise auf Pflichtverstöße seitens der zuständigen Stelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, hat es diese zu untersuchen und geeignete Maßnahmen anzuordnen. Das Staatsministerium des Innern veröffentlicht jährlich ein Arbeitsprogramm und einen Tätigkeitsbericht.

Mehr zum Thema