Feiertage in Bayern
Gesetzliche Feiertage in ganz Bayern:
- 1. Januar - Neujahr
- 6. Januar - Heilige Drei Könige (Epiphanias)
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1. Mai - Tag der Arbeit
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
- 1. November - Allerheiligen
- 25. Dezember - Erster Weihnachtstag
- 26. Dezember - Zweiter Weihnachtstag
Gesetzliche Feiertage in Teilen Bayerns:
- 15. August (Mariä Himmelfahrt): Nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung. Welche Gemeinden dies sind, erfahren Sie beim Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung im unten angegebenen Link.
- 8. August (Friedensfest): Nur in der Stadt Augsburg.
Stille Tage
Neben den Feiertagen sind stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und Buß- und Bettag. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt:
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag. Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten.
- Karsamstag
- 1. November - Allerheiligen
- Volkstrauertag
- Totensonntag
- Buß- und Bettag
- 24. Dezember - Heiliger Abend ab 14.00 Uhr.