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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung

Widerspruchsverfahren

Der Bayer. Landtag hat am 21. Juni 2007 den Gesetzentwurf der Staatsregierung (Landtagsdrucksachen 15/7252 und 15/7923) zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung beschlossen (Landtagsdrucksache 15/8406). Dieser sieht die grundlegende Neuregelung des Widerspruchsverfahrens in Bayern vor. In den Gesetzentwurf sind die Erfahrungen eingeflossen, die während eines dreijährigen Pilotprojekts im Regierungsbezirk Mittelfranken gewonnen wurden. Das Gesetz wurde am 22. Juni 2007 vom Ministerpräsidenten ausgefertigt und im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13/2007 bekanntgemacht (GVBl S. 390).
Das Gesetz ist am 01. Juli 2007 in Kraft getreten.

Zur Entstehungsgeschichte des Gesetzes sind nachfolgend die einzelnen Entwicklungsschritte aufgeführt. Leider ist es technisch nicht möglich, auf die einzelnen Dokumente zu verlinken. Bitte tragen Sie die angegebene Drucksachennnummer ein, die Sie dann über die Suchfunktion des Bayerischen Landtags weiterführt.

Art. 15 Abs. 1 AGVwGO n.F. zählt Rechtsbereiche auf, in denen die Widerspruchseinlegung auch künftig möglich sein soll. Das Widerspruchsverfahren findet aber in diesen Rechtsbereichen nicht mehr obligatorisch statt, sondern nur mehr fakultativ: Der Betroffene hat die Wahl, ob er
Wird ein einheitlicher Verwaltungsakt an mehrere Betroffene gemeinsam adressiert, kann jeder von ihnen unmittelbar Klage erheben, wenn alle zustimmen (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO n.F.).
In allen anderen Rechtsbereichen (z.B. Bauordnungsrecht, Polizeirecht) entfällt gemäß Art. 15 Abs. 2 AGVwGO n.F. das Vorverfahren, d.h. gegen einen belastenden Verwaltungsakt kann nurmehr gerichtlich vorgegangen werden.

Die Neuregelung gilt nur für bayerische Behörden (vgl. Art. 15 Abs. 1 und 2 AGVw-GO n.F.)

Das Bayerische Staatsministerium des Innern stellt Muster für Rechtsbehelfsbelehrungen zur Verfügung (jeweils in einer neutralen und einer persönlichen Sprachfassung), die an die geänderte Rechtslage angepasst wurden. Aufgrund des Beschlusses des Bayer. Landtags vom 26. November 2009 (Landtagsdrucksache 16/2708) wurden in den Mustern die Art („Widerspruch“ oder „Klage“), die Frist, der jeweilige Adressat und die Form des Rechtsbehelfs im Interesse der Bürgerfreundlichkeit drucktechnisch hervorgehoben.


Gesetz und Pilotprojekt

     
Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
AGVwGO (BAYERN-RECHT Online)
  HTML-Dokument  
Pilotprojekt "Probeweise Abschaffung des Widerspruchsverfahrens im Regierungsbezirk Mittelfranken"   HTML-Dokument  

Vollzugshinweise

     
Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 13. August 2007, geändert am 22. Februar 2010
    PDF-Dokument

Muster Rechtsbehelfsbelehrung

     
Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Word-Dokument   PDF-Dokument
Fakultatives Widerspruchsverfahren bei mehreren gemeinsamen Betroffenen eines Verwaltungsakts Word-Dokument   PDF-Dokument
Unmittelbare Klageerhebung ohne Widerspruchsverfahren Word-Dokument   PDF-Dokument
Unmittelbare Klageerhebung gegen Widerspruchsbescheide, die ab 1. Juli 2007 erlassen werden Word-Dokument   PDF-Dokument
Obligatorisches Widerspruchsverfahren Word-Dokument   PDF-Dokument

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

     
Häufig gestellte Fragen   HTML-Dokument