


Der Bayer. Landtag hat am 21. Juni 2007 den Gesetzentwurf der Staatsregierung (Landtagsdrucksachen 15/7252 und 15/7923) zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung beschlossen (Landtagsdrucksache 15/8406). Dieser sieht die grundlegende Neuregelung des Widerspruchsverfahrens in Bayern vor. In den Gesetzentwurf sind die Erfahrungen eingeflossen, die während eines dreijährigen Pilotprojekts im Regierungsbezirk Mittelfranken gewonnen wurden. Das Gesetz wurde am 22. Juni 2007 vom Ministerpräsidenten ausgefertigt und im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13/2007 bekanntgemacht (GVBl S. 390).
Das Gesetz ist am 01. Juli 2007 in Kraft getreten.
Zur Entstehungsgeschichte des Gesetzes sind nachfolgend die einzelnen Entwicklungsschritte aufgeführt. Leider ist es technisch nicht möglich, auf die einzelnen Dokumente zu verlinken. Bitte tragen Sie die angegebene Drucksachennnummer ein, die Sie dann über die Suchfunktion des Bayerischen Landtags weiterführt.
Gesetz und Pilotprojekt |
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Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
AGVwGO (BAYERN-RECHT Online)
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| Pilotprojekt "Probeweise Abschaffung des Widerspruchsverfahrens im Regierungsbezirk Mittelfranken" |
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Vollzugshinweise |
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Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 13. August 2007, geändert am 22. Februar 2010
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Muster Rechtsbehelfsbelehrung |
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| Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts |
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| Fakultatives Widerspruchsverfahren bei mehreren gemeinsamen Betroffenen eines Verwaltungsakts |
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| Unmittelbare Klageerhebung ohne Widerspruchsverfahren |
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| Unmittelbare Klageerhebung gegen Widerspruchsbescheide, die ab 1. Juli 2007 erlassen werden |
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| Obligatorisches Widerspruchsverfahren |
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Häufig gestellte Fragen (FAQs) |
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| Häufig gestellte Fragen |
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