Rufnummer für den Rettungsdienst
Telefonische Erreichbarkeit des Rettungsdienstes
Bei Verletzten oder Kranken, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht sofort die erforderliche medizinische Versorgung erhalten, können Notarzt und Rettungsdienst von jedermann bei der örtlichen Rettungsleitstelle bzw. Integrierten Leitstelle angefordert werden.
Auch die Anforderung für den Transport von Kranken, Verletzten oder Hilfebedürftigen, für die keine Lebensgefahr besteht bzw. für die keine schweren gesundheitlichen Schäden zu befürchten sind, erfolgt bei der örtlichen Rettungsleitstelle / Integrierten Leitstelle.
Die ÖRTLICHE RETTUNGSLEITSTELLE kann im Festnetz vorwahlfrei und vom Mobiltelefon aus mit der Ortsvorwahl der Rettungsleitstelle unter der Rufnummer 19222 erreicht werden.
Steht nur ein Mobiltelefon zur Verfügung und ist die Vorwahlnummer nicht bekannt, sollte über die vorwahl- und gebührenfreien Rufnummern 110 (Polizei) oder 112 (Feuerwehr) Hilfe herbeigerufen werden. Polizei und Feuerwehr geben die Meldung an die Rettungsleitstelle weiter.
In den Rettungsdienstbereichen München, Kempten (Allgäu), Augsburg, Erding, Fürstenfeldbruck, Hof (Hochfranken), Ingolstadt (Region Ingolstadt), Landshut, Regensburg, Traunstein und Würzburg (1. AVBayRDG) kann die ÖRTLICHE INTEGRIERTE LEITSTELLE vorwahl- und gebührenfrei unter der Notrufnummer 112 erreicht werden.
Generell gilt, dass nur EINE Notfallmeldung abgesetzt werden muss. Die angerufene Stelle (z. B. die Rettungsleitstelle) unterrichtet bei Bedarf dann die anderen Einsatzzentralen (z. B. die von Feuerwehr oder Polizei).
Eine bedeutende Verbesserung der Notrufmöglichkeit wird die derzeit laufende Realisierung der Mitbenutzung des Feuerwehrnotrufs 112 durch den Rettungsdienst und die damit verbundene flächendeckende Einführung von Integrierten Leitstellen in Bayern bringen. Damit steht künftig auch für den Rettungsdienst in ganz Bayern die bundeseinheitliche, vorwahlfreie und kostenlose Notrufnummer 112 zur Verfügung.
Informationen zum aktuellen Stand der Errichtung Integrierter Leitstellen in allen bayerischen Rettungsdienstbereichen können über den nachstehenden Link aufgerufen werden:
Notfallmeldung
Der Disponent in der Rettungsleitstelle/Integrierten Leitstelle benötigt bei der Anforderung von medizinischer Hilfe unbedingt folgende Angaben ("W-Fragen"):
- WO ist das Ereignis?
- Genaue Bezeichnung des Ortes, an dem Hilfe benötigt wird (z. B. Stadtteil, Straße-Hausnummer-Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhöfe, Straßentyp, Fahrtrichtung, Kilometerangaben an Straßen/Bahnlinien/Flüssen).
- WAS ist passiert?
- Kurze, aber genaue Beschreibung der Situation (was ist geschehen, was ist zu sehen?), der Leitstellendisponent muss erkennen können, welche Maßnahmen einzuleiten sind.
- WIE VIELE Personen sind zu versorgen?
- WELCHE Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen?
- WER meldet?
- Angaben zum Meldenden (insbesondere Name, Standort und telefonische Erreichbarkeit).
Anschließend sind weitere Fragen des Leitstellenmitarbeiters abzuwarten.
Nach dem Anruf bei der Leitstelle:
Leisten Sie Hilfe, soweit Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen!
Erwarten Sie - soweit möglich - die Einsatzkräfte an der Straße!
Helfen Sie den Rettungskräften beim Auffinden des Ereignisortes!
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
WICHTIG: In allen anderen Fällen hilft der Ärztliche Bereitschaftsdienst. Dieser kann bayernweit bei gesundheitlichen Problemen außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten niedergelassener Hausärzte für die Vermittlung eines Arztes unter der Rufnummer 01805/191212 erreicht werden.
Hinweise für schwerhörige, gehörlose, stumme und taubstumme Hilfesuchende