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Verfassungsschutz

Aufgaben und Befugnisse

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach ihrer Verfassung als "wehrhafte Demokratie" gestaltet, um die Freiheit der Bürger zu schützen. Der Verfassungsschutz ist ein "Frühwarnsystem" vor den Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Er soll diese rechtzeitig erkennen sowie Behörden und Öffentlichkeit informieren. Dies geschieht durch aktuelle Mitteilungen und durch Veröffentlichungen wie etwa den Verfassungsschutzbericht. Die gesetzliche Aufgabe lautet, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beobachten.
Hierzu zählen rechts-, links- und ausländerextremistische Gruppierungen sowie die Scientology-Organisation als eine extremistische Bestrebung neuer Art.



Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2007
Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2007



Dem Verfassungsschutz sind durch Gesetz auch die Aufgaben der Spionageabwehr und - bisher nur in Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen - die Beobachtung von Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität übertragen.

Die Befugnisse des Verfassungsschutzes sind durch Gesetz genau geregelt. So darf er zur Erfüllung seiner Aufgaben Daten erheben und speichern und, soweit erforderlich, auch nachrichtendienstliche Mittel anwenden, d.h. Informationen auf geheimen Wegen beschaffen. Seine Tätigkeit unterliegt strengen Kontrollen, u.a. durch das eigens dafür eingesetzte Parlamentarische Kontrollgremium.



Gesetzliche Grundlagen

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