Herrmann: Ministerrat bestellt Uttenreuther zum neuem Vorstandsvorsitzenden der Bayerischen Versorgungskammer

München, 25.04.2023

Wechsel an der Spitze der Bayerischen Versorgungskammer - Auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bestellt Ministerrat Axel Uttenreuther zum neuem Vorstandsvorsitzenden - Den neuen Chef zeichnen langjährige Erfahrung, hohe fachliche Kompetenz und großer persönlicher Einsatz aus

+++ Axel Uttenreuther wird zum 1. Juni 2023 neuer Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer (BVK). Das hat heute der Ministerrat auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann entschieden. Uttenreuther folgt auf Daniel Just, der in Ruhestand geht. "Axel Uttenreuther zeichnet sich durch hohe fachliche Kompetenz und großen persönlichen Einsatz aus. Durch seine jahrzehntelange Tätigkeit in der BVK hat er das öffentlichen Versorgungswesen kennen und beherrschen gelernt", so Herrmann zur Personalentscheidung. Der Jurist sei bereits seit fünf Jahren Mitglied des Vorstandes der Versorgungskammer und habe in dieser Zeit den Bereich „Mathematik, Informationsverarbeitung und Ärzteversorgung" geleitet. "Uttenreuther hat sich in seiner gesamten Laufbahn in der Versorgungskammer herausragend bewährt und dabei das uneingeschränkte Vertrauen der Vertreter der Versorgungsanstalten erworben", erklärte der Minister. "Das sind beste Voraussetzungen für diese Spitzenposition." +++

Nach erfolgreich abgelegtem Zweiten Juristischem Staatsexamen ist der Jurist 1993 als Assessor in die Bayerische Versicherungskammer eingetreten. Mit der Trennung der Bayerischen Versorgungskammer von der Versicherungskammer im Jahr 1995 entschied sich Uttenreuther für den Weg in das Versorgungswesen. Dort erklomm er im Bereich der Ärzteversorgung die gesamte Karriereleiter bis er im Jahr 2018 in den Vorstand der BVK berufen wurde. Seit 2006 ist Uttenreuther zudem Mitglied im Rechtsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungsreinrichtungen.

Der berufliche Werdegang von Axel Uttenreuther kann dem beiliegenden Anhang entnommen werden.

Anhang