
Staat und Verfassung
Das Innenministerium übernimmt viele Aufgaben, die jeden Menschen in Bayern unmittelbar betreffen und das Verhältnis von Bürger und Staat prägen.
Freistaat Bayern
Bayern ist ein Freistaat - so steht es in Artikel 1 der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1946. Auch wenn diese Bezeichnung heute keine maßgebliche rechtliche Bedeutung mehr hat, so verdeutlicht er doch die lange Tradition Bayerns als Republik. Träger der Staatsgewalt ist das Volk. Die Bürger können ihren Willen nicht nur in Form von Wahlen kundtun, sondern auch im Rahmen der sogenannten Volksgesetzgebung. Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können die Bürger unmittelbar Einfluss nehmen.
Leben in Bayern
Die Verfassung regelt auch andere wichtige Rechte und Pflichten der Bürger, die das Leben in Bayern täglich bestimmen. Dazu gehören beispielsweise das Personenstandswesen oder das Meldewesen.
Wahlen und Abstimmungen
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration betreut Wahlen und Abstimmungen in Bayern. Wir stellen bei Europa- und Bundestagswahlen, bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sicher, dass die wahlrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Aktuell
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© Giulia Iannicelli 03.08.2022Ehrungen für besonderes Engagement: Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz: Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann händigt in Erlangen Verdienstkreuze, die Bayerische Staatsmedaille "Stern der Sicherheit" und das Steckkreuz für Verdienste um die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft an verdiente Persönlichkeiten aus Mittelfranken aus.
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© Landratsamt Mühldorf a. Inn 01.07.202250 Jahre Kreisgebietsreform: Großer Erfolg für Bayerns Kommunen
Am 1. Juli vor 50 Jahren trat die große Kreisgebietsreform in Kraft: Für Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hat sich die Reform bis heute „bestens bewährt“. Die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Kommunen wurde hierdurch deutlich gesteigert.
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