Rettungsdiensteinsatz nach einem Verkehrsunfall
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Erste Hilfe

Insbesondere bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand sind Erste-Hilfe-Maßnahmen durch zufällig anwesende Personen – auch wenn diese medizinische Laien sind – von höchster Wichtigkeit. Mit ihnen wird der Grundstein für das weitere Leben des Patienten gelegt und von ihnen hängt wesentlich der Erfolg der anschließenden professionellen Versorgung durch den Rettungsdienst und der weiteren Behandlung in einem Krankenhaus ab.

Basisreanimation – helfen kann jeder!

Jeder sollte daher in der Lage sein, einen Notruf abzusetzen und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen.

Die für das Überleben wichtigsten Basismaßnahmen zur Wiederbelebung (Reanimation) bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand sind sehr einfach und können von Jedermann schnell erlernt und sicher durchgeführt werden. Wer als Laie nicht möchte oder nicht kann, darf auf die Beatmung bei der Reanimation verzichten. Bereits das unverzügliche Absetzen eines Notrufs und der sofortige Beginn einer Herz-Druck-Massage helfen schon erheblich dabei, das Leben des Notfallpatienten zu retten, und in jedem Fall mehr als das Unterlassen jeglicher Hilfeleistung. Daher: Greifen Sie beherzt ein!

Im Übrigen ist auch der Disponent in der Integrierten Leitstelle, der den Notruf entgegen nimmt, darin geschult, den Anrufer telefonisch bei der Reanimation anzuleiten.

Örtliche Einrichtungen organisierter Erster Hilfe (Ersthelfergruppen)

Neben der überaus wichtigen Hilfeleistung durch zufällig anwesende Laien stehen vielerorts auch Mitglieder einer freiwilligen Hilfsorganisation oder einer Feuerwehr für Erste-Hilfe-Maßnahmen zur Verfügung, bis der Rettungsdienst am Notfallort eintrifft. Hierzu bilden sie örtlich organisierte Ersthelfergruppen.

Ziel der Initiativen ist es, das sogenannte therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes zu verkürzen. Die Ersthelfergruppen werden auch als „First Responder“ oder „Helfer vor Ort“ bezeichnet. Organisierte Erste Hilfe ist weder Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes noch dessen Ersatz, sondern einzelfallabhängig eine wertvolle Unterstützung. Für diese Tätigkeit hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einen Leitfaden für Ersthelfergruppen herausgegeben, der die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe darstellt und Standards definiert.

Zudem hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit einer Allgemeinverfügung zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Verwendung von Sonderrechten für Einsatzfahrzeuge von Ersthelfergruppen geregelt.