Sportstättenbau der Vereine

Damit bayernweit der Sport vor Ort eine gute Infrastruktur hat, fördert der Freistaat Bayern den Sportstättenbau der Vereine. Durch die Gewährung von Investitionszuwendungen sollen Vereine in die Lage versetzt werden, Sportstätten in eigener Initiative zu errichten und zu erhalten, die sie für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen. Gefördert werden Bauwerke (Bestandssicherung und Bestandsentwicklung), wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfüllen und zur sportlichen Nutzung des Vereins eigens erforderlich sind.

Für die Förderung des Sportstättenbaus der Mitgliedsvereine des BLSV ist der Bayerische Landes-Sportverband e.V. (BLSV) als beliehener Unternehmer zuständig. Anträge der Schützenvereine werden hingegen nach Antragstellung über den Bayerischen Sportschützenbund e. V. (BSSB) und den Oberpfälzer Schützenbund e. V. (OSB)  von der jeweils zuständigen Regierung bearbeitet.

Weitere Informationen zur Förderung des Sportstättenbaus finden Sie in den Sportförderrichtlinien. Ansprechpartner sind der BLSV, BSSB und OSB bzw. die jeweils zuständige Regierung.

Nicht vom Förderprogramm umfasst sind kommunale Breitensportanlagen und der Sportstättenbau im Bereich der Schulen. Kommunale Sportstätten können unter Umständen über eigene Förderprogramme im Bereich der Städtebauförderung unterstützt werden. Für den Sportstättenbau im Bereich der Schulen ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig.