
Leistungssport
Der Freistaat Bayern ist stolz auf seine Leistungssportlerinnen und -sportler. Damit diese Sportlerinnen und Sportler sich optimal entwickeln und ihre Leistungen abrufen können, bedarf es entsprechender Strukturen und Förderungen.
Während die Förderung des Spitzensports aufgrund seiner repräsentativen Wirkung im internationalen Umfeld in die sogenannte Bundeskompetenz „kraft Natur der Sache“ fällt, liegt die Förderkompetenz für den Nachwuchsleistungssport in der Zuständigkeit der Länder. Dabei ist Spitzensport ohne eine strukturierte und auf die Spitzensportförderung des Bundes ausgerichtete Förderung des Nachwuchsleistungssports durch die Länder nicht möglich. Deswegen sind die Zuständigkeiten im Rahmen der Leistungssportförderung an der Schnittstelle zwischen Spitzensport (für den auf verbandlicher Ebene die Bundessportfachverbände, sogenannte Spitzenverbände, zuständig sind) und dem Nachwuchsleistungssport (Landessportfachverbände) eng verzahnt.
Bundeskader sind je nach Leistung und Alter der Athleten:
Olympiakader (OK) - Perspektivkader (PK) - Ergänzungskader (EK) - Nachwuchskader (NK) 1 (U23) - Nachwuchskader (NK) 2 (U20).
Die unterste offizielle Stufe im Kadersystem bildet der Landeskader (LK) auf Ebene der Bundesländer. Die bundeseinheitlichen Kriterien für den Landeskader werden durch den Spitzenverband festgelegt. Die Landeskader selbst werden vom jeweiligen Landesfachverband benannt.
Duale Karriere

Eine der größten Herausforderungen für Nachwuchsleistungssportler liegt in der Notwendigkeit, neben den hohen Anforderungen des Leistungssports zugleich auch den Ansprüchen einer (schulischen) Ausbildung gerecht zu werden. Daher gibt es viele Möglichkeiten einer dualen Karriere.
Die Bayerische Polizei bietet für herausragende Athleten die Möglichkeit, Sport und Beruf miteinander zu vereinbaren. Die zeitlich gestreckte Polizeiausbildung bietet genügend Spielraum für eine erstklassige Sportkarriere. Mit dem neuen Konzept der Spitzensportförderung leistet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einen entscheidenden Beitrag bei der Förderung von bayerischen Nachwuchsathleten. Die Aufnahme in die Spitzensportförderung der Bayerischen Polizei setzt zumindest eine Zugehörigkeit zum NK 2 sowie eine positive sportfachliche Prognose voraus.
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